Verband Region Rhein-Neckar: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Verband Region Rhein-Neckar' | Der '''Verband Region Rhein-Neckar''' wurde am 1. Januar 2006 auf Basis des zweiten Staatsvertrages gegründet. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Rechtsnachfolger des ''Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar'', der ''Planungsgemeinschaft Rheinpfalz'' und des ''Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald''. In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] ist der Verband Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung. | ||
Zur politischen Willensbildung gibt es die Verbandsversammlung mit 96 Mitgliedern: den Landräten der Kreise, den Oberbürgermeistern der Großstädte, den Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen. | Zur politischen Willensbildung gibt es die Verbandsversammlung mit 96 Mitgliedern: den Landräten der Kreise, den Oberbürgermeistern der Großstädte, den Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen. |