Verkehrslandeplatz
Verkehrslandeplätze in der Region können hier aufgelistet werden:
Ein Verkehrslandeplatz ist eine bestimmte Art von Flugplatz. Oft ein wichtiger Ort für Segelflieger und Fallschirmspringer.
In Deutschland werden Flugplätze unterschieden in
- Flughäfen
- Verkehrsflughäfen
- Sonderflughäfen
- Landeplätze
- Verkehrslandeplätze
- Sonderlandeplätze
- Segelfluggelände
- Gelände für Seeflugzeuge
- Gelände für Luftsportgeräte
In der Region sind einige Verkehrslandeplätze und viele Segelfluggelände vorhanden. Der nächste Flughafen ist Frankfurt/Main. Dorthin verkehren verschiedene Bus-Zubringer (Shuttle) aus der Region.
Der Flugplatz Mannheim - City-Airport MA ist der bekannteste Verkehrslandeplatz der Region mit regelmäßigen Fluglinien-Verbindungen z. B. bis nach Berlin und Sylt und Charterverkehr (auch mit Helikoptern).
Begriffe, Definitionen
- Flughäfen
- sind große Flugplätze, die für Passagier- und Frachtflugzeuge zugelassen sind. Sie verfügen über die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone. Man noch zwischen "internationale Verkehrsflughäfen" und "Regionalflughäfen" unterscheiden.
- Landeplätze
- können Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt oder Sonderlandeplätze mit beschränkter Genehmigung z.B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber sein.
- Größere Plätze sind von einer Kontrollzone umbgeben, in denen Fluglotsen den Einflug, Durchflug, Anflug, die Landung, Start und Rollen genehmigen.
- Landeplätze haben eine festgelegte, öffentlich bekannte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist dagegen die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen.
- Segelfluggelände
- dürfen i. d. R. nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen, wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen einzelnen Flug sind.
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von Luftsportgeräten erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter).
Gelände für Luftsportgeräte unterliegen bestimmten Vorschriften, weil diese Sportgeräte in der BRD auch unter die Flugplatzpflicht fallen.