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Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet. | Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet. | ||
Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status | Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status „[[verbandsfreie Gemeinde]]“. | ||
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. | Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. | ||
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== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* {{Wikipedia}} | * {{Wikipedia}} | ||
* [https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/gemeindeordnung-gemo/ Kommunalbrevier mit der Gemeindeordnung von | * [https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/gemeindeordnung-gemo/ Kommunalbrevier mit der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, Stand Dezember 2016], einschlägig ist das | ||
3. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden | 3. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden | ||
[[Kategorie:Kommunalverwaltung]] | [[Kategorie:Kommunalverwaltung]] | ||
[[Kategorie:Recht (Rheinland-Pfalz)]] | [[Kategorie:Recht (Rheinland-Pfalz)]] |
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