Begleithundeprüfung
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Für viele ist eine bestandene Begleithundeprüfung der Einstieg für alle Hundesportarten wie Agility, Obedience, VPG , Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH).
Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zur Begleithundeprüfung muss der Hund:
- mindestens 15 Monate alt sein
- gechipt oder tätowiert sein
- einen gültigen, mindestens zwei Wochen alten Impfpass besitzen
- haftpflichtversichert sein
Teil 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Schriftliche Prüfung: 1 Fragebogen mit 20 von 100 Fragen rund um den Hund und Halter. Dies entfällt, wenn der Hundeführer bereits eine Begleithundeprüfung (kurz BH) erfolgreich abgelegt hat.
Teil 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Tätowierungs- bzw. Chipkontrolle durch den Leistungsrichter
- Wesensprobe unter fremden Personen
- Leinenführigkeit in drei verschiedenen Gangarten
- Freifolge - der Hund muss ohne Leine bei Fuß gehen, in drei verschiedenen Gangarten
- Durchlaufen einer Personengruppe
- "Sitz" aus der Bewegung
- "Platz" aus der Bewegung mit Abrufen
- Freies Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Teil 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Stadtteil: Hier werden die Hunde vom Richter auf die Gleichgültigkeit gegenüber Artgenossen, Jogger, Radfahrer, PKW und einer Gruppe von fremden Personen im offenen Strassenverkehr überprüft.