Denkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Fragenthema sind zuständig:  das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratamt]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 21. Oktober 2010, 10:21 Uhr

Denkmale (manchmal fälschlicherweise auch Denkmäler genannt) in der Metropolregion Rhein-Neckar

überregional bedeutende Denkmale

  • bisher keine Einträge


Denkmale in Städten und Landkreisen

Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Außerhalb der Region


Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale

Das einschlägige Landesrecht steht in den

Je nach Fragenthema sind zuständig: das jeweilige Innenministerium als oberste Denkmalschutzbehörde, die Regierungspräsidien als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden (Landratamt) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige Landesarchiv als Landesoberbehörde im Archivwesen.

Siehe auch


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