Denkmale: Unterschied zwischen den Versionen

2 Bytes hinzugefügt ,  21. Oktober 2010
K
Zeile 16: Zeile 16:
* Rh-Pfalz:
* Rh-Pfalz:


Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig:  das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratamt|Landratämter]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen.
Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig:  das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratsamt|Landratsämter]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
5.189

Bearbeitungen