Diskussion:Adolf Hitler: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt. Und Hindenburg hat in der Endphase der Weimarer Republik nichts anderes getan als wiederholt Reichskanzler zu ernennen und wieder zu erlassen. Durch die Verfassungskonstruktion  jener Zeit konnte ein Reichskanzler - auch wenn er formal dem Reichstag gegenüber Verantwortlich war - auch ohne je eine parlamentarische Mehrheit gehabt zu haben -  regieren, solange der Reichspräsident ihn deckte. Das ist der Unterschied zu heute, wo der Bundeskanzler zwar vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen wird, Wahl und Lewgitimation erfolgt aber durch den Bundestag. Insofern ist der edit, Hitler sei widerrechtlich Reichskanler geworden, falsch, denn Hindenburg hat ihn ernannt, wie es ihm nach der Weimarer Verfassung zustand und Hitler beging keinen Rechtsbruch indem er sich Reichskanzler nannte, das blieb er formal bis zu seinem Tode. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] 18:17, 27. Mai 2011 (CEST)
:: Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt. Und Hindenburg hat in der Endphase der Weimarer Republik nichts anderes getan als wiederholt Reichskanzler zu ernennen und wieder zu erlassen. Durch die Verfassungskonstruktion  jener Zeit konnte ein Reichskanzler - auch wenn er formal dem Reichstag gegenüber Verantwortlich war - auch ohne je eine parlamentarische Mehrheit gehabt zu haben -  regieren, solange der Reichspräsident ihn deckte. Das ist der Unterschied zu heute, wo der Bundeskanzler zwar vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen wird, Wahl und Lewgitimation erfolgt aber durch den Bundestag. Insofern ist der edit, Hitler sei widerrechtlich Reichskanler geworden, falsch, denn Hindenburg hat ihn ernannt, wie es ihm nach der Weimarer Verfassung zustand und Hitler beging keinen Rechtsbruch indem er sich Reichskanzler nannte, das blieb er formal bis zu seinem Tode. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] 18:17, 27. Mai 2011 (CEST)


::Es ging 1933 um eine neue Regierungsbildung. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war nur die Einleitung der nächsten Reichstags-Wahl (am 5. März 1933). Und selbstverständlich nutzte die Ernennung nichts, wenn es dann nicht zur Wahl als Kanzler kam. Die Verfassung da überhaupt keinen Spielraum vor.
::Hitler und seine Anhänger (bis weit in des bürgerliche Lager),wollte deshalb das Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Dazu benötigte Hitler aber eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Als die Zweidrittelmehrheit durch die Wahl nach dem Brand nicht erreicht wurde, hinderten Hitlers SA und die Göring unterstehende preußische Polizei einen Teil der Reichstagsabgeordneten, nämlich die eigentlich "immunen" Angehörigen der KPD-Fraktion und einige sozialdemokratischen MDR verfassungswidrig daran, an der entscheidenden Parlamentssitzung teilzunehmen. Das ist kurz, was hinter dem Wort Machtergreifung an Verfassungsbruch steht.


::Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis, wenn du Hindenburg zum Notar der Legitimität Hitlers machst. Denn die Zeitvorschriften der damaligen Verfassung erlaubten eben nicht, was du so beschreibst: "ein Reichskanzler…konnte …  regieren, solange der Reichspräsident ihn deckte." Genau deshalb kam es in den Vorjahren wiederholt zu Neuwahlen. Auch 1933 sollte das Volk erneut abstimmen (davor am 14. September 1932), um eine passende Mehrheit zustande zu bringen. Das gelang aber wie beschrieben nur zum Teil. Der Satz " Hitler beging keinen Rechtsbruch" ist von dir spitzfindig auf die Frage "sich Reichskanzler zu nennen" eingeschränkt. Aber historisch ist das überhaupt nicht die Frage. Das war nie mehr sein Problem. Die Herrschaft der Nazis war vom Wahltag am 5. März an illegitim und diese Verbrecher mit dem Reichskanzler AH an ihrer Spitze beabsichtigten auch vorher gar nicht, sich an die Verfassung zu halten. Und im Gegensatz zu der jetzigen Formulierung ist mein Textvorschlag eindeutiger. Er schließt ja auch die Ernennung als Zwischenschritt mit ein. Wie heißt das bei Wikipedia: "Daraufhin organisierte Papen auf Hitlers Rat hin, dass Blomberg bei seinem Eintreffen in Berlin am Morgen des 30. Januar direkt zu Hindenburg gebracht und – verfassungswidrig – als neuer Reichswehrminister vereidigt wurde. Gegen 11 Uhr folgte die Vereidigung Hitler und seiner übrigen Minister. … Es folgte die erneute Auflösung des Reichstags am 1. Februar. " Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar erließ Hindenburg die von AH verlangte Notverordnung nach Art. 48." Die angebliche Legalität des Ernennungsprozesses und des Vorgangs der „Machtergreifung“  suggeriert nur eine Normalität, die überhaupt nicht vorhanden war. Und du solltest in einem öffentlichen Wiki bestimmt nicht so tun, als sei da alles ganz legal gelaufen.
:::Es ging im Winter 1933 um eine neue Regierungsbildung. Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war nur die Einleitung der nächsten Reichstags-Wahl (am 5. März 1933). Und selbstverständlich nutzte die Ernennung nichts, wenn es dann im Reichstag nicht zur Wahl als Kanzler kam. Die Verfassung sah da überhaupt keinen Spielraum für den Reichspräsidenten vor.
::--[[Benutzer:Juhn|Juhn]] 09:07, 28. Mai 2011 (CEST)
:::Hitler und seine Anhänger (bis weit in des bürgerliche Lager) wollten deshalb das Gesetz zu Behebung der Not von Volk und Reich, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Erst das erlaubte ihnen Herrschaft ohne die Notwendigkeit parlamentarischer Zustimmung. Dazu benötigte Hitler aber zunächst eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Als die Zweidrittelmehrheit durch die Wahl nach dem Brand nicht erreicht wurde, hinderten Hitlers SA und die Göring unterstehende preußische Polizei einen Teil der Reichstagsabgeordneten, nämlich die eigentlich "immunen" Angehörigen der KPD-Fraktion und einige sozialdemokratischen MDR verfassungswidrig daran, an der entscheidenden Parlamentssitzung teilzunehmen. Das ist kurz, was hinter dem Wort Machtergreifung an Verfassungsbruch steht.
 
:::Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis, wenn du Hindenburg zum Notar der Legitimität Hitlers machst. Denn die Zeitvorschriften der damaligen Verfassung erlaubten eben nicht, was du so beschreibst: "ein Reichskanzler…konnte …  regieren, solange der Reichspräsident ihn deckte." Genau deshalb kam es in den Vorjahren wiederholt zu Neuwahlen. Auch 1933 sollte das Volk erneut abstimmen (davor am 14. September 1932), um eine passende Mehrheit zustande zu bringen. Das gelang aber wie beschrieben nur zum Teil. Der Satz " Hitler beging keinen Rechtsbruch" ist von dir spitzfindig auf die Frage "sich Reichskanzler zu nennen" eingeschränkt. Aber historisch ist das überhaupt nicht die Frage. Das war nie mehr sein Problem. Die Herrschaft der Nazis war vom Wahltag am 5. März an illegitim und diese Verbrecher mit dem Reichskanzler AH an ihrer Spitze beabsichtigten auch vorher gar nicht, sich an die Verfassung zu halten. Und im Gegensatz zu der jetzigen Formulierung ist mein Textvorschlag eindeutiger. Er schließt ja auch die Ernennung als Zwischenschritt mit ein. Wie heißt das bei Wikipedia: "Daraufhin organisierte Papen auf Hitlers Rat hin, dass Blomberg bei seinem Eintreffen in Berlin am Morgen des 30. Januar direkt zu Hindenburg gebracht und – verfassungswidrig – als neuer Reichswehrminister vereidigt wurde. Gegen 11 Uhr folgte die Vereidigung Hitler und seiner übrigen Minister. … Es folgte die erneute Auflösung des Reichstags am 1. Februar. " Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar erließ Hindenburg die von AH verlangte Notverordnung nach Art. 48." Die angebliche Legalität des Ernennungsprozesses und des Vorgangs der „Machtergreifung“  suggeriert nur eine Normalität, die überhaupt nicht vorhanden war. Und du solltest in einem öffentlichen Wiki bestimmt nicht so tun, als sei da alles ganz legal gelaufen.
:::--[[Benutzer:Juhn|Juhn]] 09:07, 28. Mai 2011 (CEST)
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