Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Ausübung ihres Dienstes sind die Mitarbeiter des BOD auch gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.<ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 29.04.2018: Mannheim: Betrunkener 21-Jähriger greift Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an - Festnahme. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3930172</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 06.11.2018: Mannheim-Innenstadt: Betrunkener geht auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes los. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4107582</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 28.08.2019: Mannheim-Innenstadt: 29-jähriger Mann leistet Widerstand gegen städtische Bedienstete. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4360186</ref><ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 30.08.2018: Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim - "Übergriffe nehmen scheinbar zu". https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-kommunaler-ordnungsdienst-mannheim-Uebergriffe-nehmen-scheinbar-zu-_arid,382775.html</ref> Im Jahr 2018 kam es laut der Stadt Mannheim zu insgesamt 14 aktenkundigen Straftaten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.08.2019: Hemmschwelle sinkt - Übergriffe gegen Polizisten, Sanitäter und Bahn-Mitarbeitern häufen sich. https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-hemmschwelle-sinkt-Uebergriffe-gegen-polizisten-sanitaeter-und-bahn-mitarbeitern-haeufen-sich-_arid,458817.html</ref>
Bei der Ausübung ihres Dienstes sind die Mitarbeiter des BOD auch gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.<ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 29.04.2018: Mannheim: Betrunkener 21-Jähriger greift Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an - Festnahme. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3930172</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 06.11.2018: Mannheim-Innenstadt: Betrunkener geht auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes los. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4107582</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 28.08.2019: Mannheim-Innenstadt: 29-jähriger Mann leistet Widerstand gegen städtische Bedienstete. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4360186</ref><ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 30.08.2018: Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim - "Übergriffe nehmen scheinbar zu". https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-kommunaler-ordnungsdienst-mannheim-Uebergriffe-nehmen-scheinbar-zu-_arid,382775.html</ref> Im Jahr 2018 kam es laut der Stadt Mannheim zu insgesamt 14 aktenkundigen Straftaten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.08.2019: Hemmschwelle sinkt - Übergriffe gegen Polizisten, Sanitäter und Bahn-Mitarbeitern häufen sich. https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-hemmschwelle-sinkt-Uebergriffe-gegen-polizisten-sanitaeter-und-bahn-mitarbeitern-haeufen-sich-_arid,458817.html</ref>
== Befugnisse ==
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen:
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG)
* Anhalterecht gegenüber Verkehrsteilnehmern (§ 36 StVO)
* Anwendung unmittelbaren Zwanges (§ 49 ff PolG BW)
* Betreten von Betriebs- und Geschäftsräumen (§ 31 VI PolG BW)
* Durchsuchung von Personen und mitgeführten Gegenständen (§§ 29 I Nr. 1 und 2, 29 II, 30 Nr. 1, 3 PolG BW)
* Erteilen von Platzverweisen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 27a I PolG BW)
* Feststellung der Identität, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände, zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 26 I Nr. 1, II PolG BW) bzw. zur Erforschung/Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (§ 46 I OWiG i. V. m. § 163b StPO)
* Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr und Verwendung von gelbem Blinklicht (§§ 35 I, 38 III StVO)
* Ingewahrsamnahme von Personen (§ 28 PolG BW)
* Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§§ 32, 33 PolG BW) bzw. zu Beweiszwecken im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 I OWiG i. V. m. § 94 StPO)
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO)
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen nach § 132 der Strafprozessordnung (StPO) berechtigt.
Neben den genannten Befugnissen zur polizeirechtlichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung bzw. denen im Ordnungswidrigkeitenverfahren können die Mitarbeiter des BOD Mannheim auch hilfsweise Verwaltungsakte gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG BW) durchsetzen.
Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter durch die Jedermannsrechte, insbesondere mittels der vorläufigen Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.


== Uniform ==  
== Uniform ==  
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