Liste der Rektoren der Universität Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Zwischen 1807 und 1849 fungierte ein staatlicher ''Kurator'' als Aufsichtsbehörde für die Universität. Seit 1819 waren alle deutschen Staaten durch die Karlsbader Beschlüsse dazu verpflichtet, für jede Universität die Stelle eines Kurators zu schaffen. Mit Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse wurde die Kuratel [[1849]] abgeschafft, die Universität Heidelberg unterstand zwischen 1849 und 1933 einem der Ministerien des Landes Baden.  
Zwischen 1807 und 1849 fungierte ein staatlicher ''Kurator'' als Aufsichtsbehörde für die Universität. Seit 1819 waren alle deutschen Staaten durch die Karlsbader Beschlüsse dazu verpflichtet, für jede Universität die Stelle eines Kurators zu schaffen. Mit Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse wurde die Kuratel [[1849]] abgeschafft, die Universität Heidelberg unterstand zwischen 1849 und 1933 einem der Ministerien des Landes Baden.  
Die Möglichkeit einer freien Prorektorwahl nutzten die Professoren nur von 1862 bis 1892, dann wurden Fakultätsturnus (mit Unterbrechungen bis 1933) und Anciennitätsprinzip (bis 1919) wieder aufgenommen.
Die Möglichkeit einer freien Prorektorwahl nutzten die Professoren nur von 1862 bis 1892, dann wurden Fakultätsturnus (mit Unterbrechungen bis 1933) und Anciennitätsprinzip (bis 1919) wieder aufgenommen.
 
1918, nach dem Verzicht des Großherzogs auf die Ausübung der Regierungsgewalt, bestimmte die Verfassung der Universität, dass der Große Senat einen Ordinarius als Rektor wählt. Das Amt des Prorektors übernahm der Amtsvorgänger des Rektors.




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