Sozialstationen

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Es gibt eine Vielzahl ambulante Pflegedienste, die vom Arzt verordnete Krankenpflege, Pflege-Sachleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, Qualitätssicherungsbesuche oder andere pflegerische Maßnahmen anbieten. Sie sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn einen Kostenvoranschlag (Pflegeplan) zu erstellen, aus dem auch der voraussichtlich selbst zu tragende Kostenanteil hervorgeht. Monatlich hat eine Abrechnung zu folgen.

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