Stadtteilverein: Unterschied zwischen den Versionen

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(erst mal nur eine Definition, keine Listung)
 
(Korrektur, mit "Koordination der Vereinsaktivitäten" haben diese Vereine nichts zu tun.Man muss nur ihre Satzungen lesen.)
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'''Stadtteilvereine''' sind eine besondere Art der [[Verein]]e, die die Arbeit verschiedener Vereine eines Ortes oder  [[Stadtteil]]s koordinieren. Manchmal geben sie eine Art Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Ortsverwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.  
'''Stadtteilvereine''' sind eine besondere Art der [[Verein]]e, bei denen sich im Stadtteil bestehende Vereine, Einrichtungen und gegebenenfalls einzelne Bürger zusammenfinden zum Zweckder  Förderung der Belange und Interessen des Stadtteil. Manchmal geben sie eine Art Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Verwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.  
 
<!--In manchen Fällen haben Bürger eines Stadtteils den Eindruck, als ob eher die Interessen von Gewerbetreibenden vertreten werden als die der Bürger. Es wurden daher in der Vergangenheit verschiedentlich in Konkurrenz zum bestehenden Stadtteilverein eine Interessengemeinschaft gegründet, wie beispielsweise die IGH in Heidelberg-Handschuhsheim. (eigenes Wissen, muss noch belegt werden)-->


  [[Kategorie:Verein]]
  [[Kategorie:Verein]]

Version vom 7. Februar 2014, 21:52 Uhr

Stadtteilvereine sind eine besondere Art der Vereine, bei denen sich im Stadtteil bestehende Vereine, Einrichtungen und gegebenenfalls einzelne Bürger zusammenfinden zum Zweckder Förderung der Belange und Interessen des Stadtteil. Manchmal geben sie eine Art Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Verwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.