Stadtteilverein: Unterschied zwischen den Versionen

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(Korrektur, mit "Koordination der Vereinsaktivitäten" haben diese Vereine nichts zu tun.Man muss nur ihre Satzungen lesen.)
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'''Stadtteilvereine''' sind eine besondere Art der [[Verein]]e, bei denen sich im Stadtteil bestehende Vereine, Einrichtungen und gegebenenfalls einzelne Bürger zusammenfinden zum Zweckder   Förderung der Belange und Interessen des Stadtteil. Manchmal geben sie eine Art Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Verwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.  
'''Stadtteilvereine''' sind [[Verein]]e, bei denen sich im Stadtteil bestehende Vereine, Einrichtungen und gegebenenfalls einzelne Bürger zusammenfinden zum Zweck der   Förderung der Belange und Interessen des Stadtteil. Manchmal geben sie ein Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Verwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.  


<!--In manchen Fällen haben Bürger eines Stadtteils den Eindruck, als ob eher die Interessen von Gewerbetreibenden vertreten werden als die der Bürger. Es wurden daher in der Vergangenheit verschiedentlich in Konkurrenz zum bestehenden Stadtteilverein eine Interessengemeinschaft gegründet, wie beispielsweise die IGH in Heidelberg-Handschuhsheim. (eigenes Wissen, muss noch belegt werden)-->


  [[Kategorie:Verein]]
  [[Kategorie:Verein]]

Aktuelle Version vom 1. Februar 2016, 09:36 Uhr

Stadtteilvereine sind Vereine, bei denen sich im Stadtteil bestehende Vereine, Einrichtungen und gegebenenfalls einzelne Bürger zusammenfinden zum Zweck der Förderung der Belange und Interessen des Stadtteil. Manchmal geben sie ein Informationsblatt für ihren Bezirk heraus. In vielen Orten arbeiten sie auch eng mit der Verwaltung zusammen. In ihrer Satzung kann geregelt sein, ob es nur Mitgliedschaften von Vereinigungen am Ort geben kann oder ob auch natürliche Personen Einzelmitglied werden können.