Tabak: Unterschied zwischen den Versionen

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Die zahlreiche ländliche Bevölkerung in Baden und der Pfalz, die sich auf den infolge der Realteilung zu kleinen Ackerflächen nicht ausreichend ernähren konnten, bildete eine große "Reservearmee" von billigen Arbeitskräften, so dass sich die Unternehmer ungehemmt bedienen konnten. Insbesondere gehörten dazu auch Frauen und Jugendliche. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Zigarrenindustrie betrug schon 1860 über 50 Prozent, der Anteil steigerte sich noch auf fast 70 Prozent im Jahre 1890 und erreichte 80 Prozent im Jahr 1912 und kletterte im Ersten Weltkrieg auf über 90 Prozent.<ref>Barkuti, S. 55</ref>
Die zahlreiche ländliche Bevölkerung in Baden und der Pfalz, die sich auf den infolge der Realteilung zu kleinen Ackerflächen nicht ausreichend ernähren konnten, bildete eine große "Reservearmee" von billigen Arbeitskräften, so dass sich die Unternehmer ungehemmt bedienen konnten. Insbesondere gehörten dazu auch Frauen und Jugendliche. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in der Zigarrenindustrie betrug schon 1860 über 50 Prozent, der Anteil steigerte sich noch auf fast 70 Prozent im Jahre 1890 und erreichte 80 Prozent im Jahr 1912 und kletterte im Ersten Weltkrieg auf über 90 Prozent.<ref>Barkuti, S. 55</ref>
=== Gesundheitliche und soziale Probleme ===
Bevor das Land Baden Vorschriften für die Größe und Belüftung der Arbeitsräume in den Zigarrenfabriken erließ, waren gesundheitliche Beeinträchtigungen der Arbeiter und Arbeiterinnen an der Tagesordnung. Die Gewerbeinspektoren, die erst ab etwas 1880 zur Überwachung der Zustände in den Fabriken eingesetzt wurden, stellten fest, dass Krankheiten der Atemwege, Blutarmut, Schäden an den Verdauungsorganen und Hautleiden häufig waren, auch Tuberkulose trat vermehrt auf. Der immer vorhandene Tabakdunst und Tabakstaub führte häufig zu einer chronischen Nikotinvergiftung mit Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Herzklopfen, Sehstörungen und Zittern. <ref>Barkuti, S. 59</ref>
Die Berichte der Inspektoren hatten zur Folge, dass Vorschriften zur Größe und Belüftung der Arbeitsräume erlassen wurden, die sogar im badischen Raum vorbildlich befolgt worden sein sollen.
Die Reichsgewerbeordnung von 1891 setzte die Höchstdauer der Arbeitszeiten fest mit 11 Stunden werktags und zehn Stunden samstags. 1908 kam es zu einer weiteren Verkürzung des Arbeitstages mit 10 Stunden werktags und 8 stunden am Samstag, damit war die 58-Stunden-Woche eingeführt.
Wenn Frauen wegen der Versorgung kleinerer Kinder nicht in der Fabrik arbeiten konnten, übernahmen sie nach Möglichkeit Heimarbeit, die allerdings wesentlich schlechter bezahlt wurde. Das ganze Leben einschließlich Kochen, Essen, Schlafen und Arbeiten spielte sich dann in einem Raum ab. Im Tabakmuseum Hockenheim ist die Situation dargestellt.


== Tabakmuseen ==
== Tabakmuseen ==

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