Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

(→‎Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation: Die hieß noch nicht so, nicht mal "Ruperta". Noch peinlicher ist der WP-Artikel)
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==== Die "Säuberung" der Universität ====
==== Die "Säuberung" der Universität ====
 
===== Der Lehrkörper =====
Die "Säuberung" der Universität Heidelberg von "nichtarischen" und solchen Personen, die als politisch unzuverlässig galten, ging in drei Phasen vor sich. In der ersten Phase von April bis August 1933 waren 21 Personen von Repressionen betroffen. Im August 1933 hatte das Berufsbeamtengesetz seine volle Wirkung entfaltet. Danach, in einer zweiten Phase von September 1933 bis 15. 9. 1935, kam es zu weniger Entlassungen. Die dritte Phase begann mit den ''Nürnberger Gesetzen'' vom [[15. September]] 1935, in dieser Phase kam es wieder zu zahlreichen Entlassungen.
Die "Säuberung" der Universität Heidelberg von "nichtarischen" und solchen Personen, die als politisch unzuverlässig galten, ging in drei Phasen vor sich. In der ersten Phase von April bis August 1933 waren 21 Personen von Repressionen betroffen. Im August 1933 hatte das Berufsbeamtengesetz seine volle Wirkung entfaltet. Danach, in einer zweiten Phase von September 1933 bis 15. 9. 1935, kam es zu weniger Entlassungen. Die dritte Phase begann mit den ''Nürnberger Gesetzen'' vom [[15. September]] 1935, in dieser Phase kam es wieder zu zahlreichen Entlassungen.


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Infolge der ''Reichshabilitationsordnung'' vom 13. Dezember 1934 war es nach diesem Zeitpunkt Personen jüdischer Herkunft nicht mehr möglich, die ''venia legendi'', die Lehrbefugnis,  zu erlangen. Auch wer mit einer jüdischen Person verheiratet war, also im Nazijargon "jüdisch versippt" war, erlangte diese Befugnis nicht mehr.
Infolge der ''Reichshabilitationsordnung'' vom 13. Dezember 1934 war es nach diesem Zeitpunkt Personen jüdischer Herkunft nicht mehr möglich, die ''venia legendi'', die Lehrbefugnis,  zu erlangen. Auch wer mit einer jüdischen Person verheiratet war, also im Nazijargon "jüdisch versippt" war, erlangte diese Befugnis nicht mehr.
Insgesamt wurde von den 206 Professoren, Privatdozenten und Lehrbeauftragten der Universität Heidelberg mehr als ein Viertel (27%) entlassen, die überwiegende Mehrheit (82,5%) aus rassischen Gründen.
===== Die Studenten =====
Bereits wenige Monate nach der "Machtergreifung" wurde die formale Unabhängigkeit der Studentenschaft beseitigt. Der "Führer", Gustav Adolf Scheel, war dem Kreisführer und durch diesen dem Reichsstudentenführer verantwortlich. Der gewählte AStA wurde aufgelöst. Es wurde Mitte 1934 ein ''Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund'' (NSDStB) für das ganze Reich gebildet. Die Korporationen, die vom NSDStB als unliebsame Konkurrenz angesehen wurde, wurden Anfang des Jahres 1934 verboten.
Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten.


== Rektoren ==
== Rektoren ==
9.472

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