Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] gibt es [[Naturschutzgebiet]]e, den [[Geopark Bergstraße-Odenwald]], Naturdenkmale und viele naturnahe Räume (Gebiete).
In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] gibt es [[Naturschutzgebiet]]e, den [[Geopark Bergstraße-Odenwald]], Naturdenkmale und viele naturnahe Räume (Gebiete).


Teile des alten [[Neckar]]betts bei [[Wieblingen]] gehören zum z. B. zum ''[[Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“]]''. Die große Schleife bei Neckarhausen und die Mannheimer [[Maulbeerinsel]] stehen auch unter Naturschutz.
Teile des alten [[Neckar]]betts bei [[Wieblingen]] gehören zum z. B. zum ''Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“''. Die große Schleife bei Neckarhausen und die Mannheimer [[Maulbeerinsel]] stehen auch unter Naturschutz.


Das Naturschutzgebiet wird in der BRD durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich näher bestimmt. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind. Das Schild das darauf hinweist, ist das auf der Spitze stehende grün umrandete weiße Dreieck mit dem schwarzen schwebenden Seeadler. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können(Gesetzetexte).  
Das Naturschutzgebiet wird in der BRD durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich näher bestimmt. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind. Das Schild das darauf hinweist, ist das auf der Spitze stehende grün umrandete weiße Dreieck mit dem schwarzen schwebenden Seeadler. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können(Gesetzetexte).