Bearbeiten von „Geschichte der Universität Heidelberg“
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== Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation == | == Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation == | ||
Gegründet wurde die Universität im Jahre [[1386]] von [[Kurfürst]] [[Ruprecht I. von der Pfalz]], wobei die Voraussetzungen für eine solche Gründung eher schlecht waren: Die Klöster der Augustiner und der Franziskaner verfügten über keine Schulen, die die Grundlage dafür hätten bilden können. Auch in ökonomischer und baulicher Hinsicht waren die Bedingungen in Heidelberg schlecht. Da Ruprecht I. jedoch seine kleine Residenz durch eine Universität aufwerten wollte und durch die Doppelwahl der Päpste 1378 (Schisma) sich kirchlich positionieren musste, wozu er theologisch gebildete Helfer an seiner Seite haben musste, fasste er den Entschluss, die Universität zu gründen. Papst Urban IV. genehmigte 1385 die Gründung mittels einer Autorisationsbulle. Entsprechend dieser Genehmigung sollte die Heidelberger Hochschule nach Pariser Vorbild vier Fakultäten umfassen: Theologie, Jurisprudenz, Medizin und die Artistenfakultät, in der die "Sieben Freien Künste" gelehrt werden sollten.<ref>Andreas Czer, ''Kleine Geschichte der Stadt und Universität Heidelberg'', G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 2007, S. 31 ff.</ref> Zum Gründungsrektor bestimmte Ruprecht den von der Universität Paris kommenden [[Marsilius von Inghen]]. Wichtige Leitungsaufgaben lagen beim Kanzler, der erste war [[Konrad von Gelnhausen]]. Das Amt des Kanzlers bestand bis 1803, der Bischof von Worms bestimmte, wer dieses Amt bekleidete. | Gegründet wurde die Universität im Jahre [[1386]] von [[Kurfürst]] [[Ruprecht I. von der Pfalz]], wobei die Voraussetzungen für eine solche Gründung eher schlecht waren: Die Klöster der Augustiner und der Franziskaner verfügten über keine Schulen, die die Grundlage dafür hätten bilden können. Auch in ökonomischer und baulicher Hinsicht waren die Bedingungen in Heidelberg schlecht. Da Ruprecht I. jedoch seine kleine Residenz durch eine Universität aufwerten wollte und durch die Doppelwahl der Päpste 1378 (Schisma) sich kirchlich positionieren musste, wozu er theologisch gebildete Helfer an seiner Seite haben musste, fasste er den Entschluss, die Universität zu gründen. Papst Urban IV. genehmigte 1385 die Gründung mittels einer Autorisationsbulle. Entsprechend dieser Genehmigung sollte die Heidelberger Hochschule nach Pariser Vorbild vier Fakultäten umfassen: Theologie, Jurisprudenz, Medizin und die Artistenfakultät, in der die "Sieben Freien Künste" gelehrt werden sollten.<ref>Andreas Czer, ''Kleine Geschichte der Stadt und Universität Heidelberg'', G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 2007, S. 31 ff.</ref> Zum Gründungsrektor bestimmte Ruprecht den von der Universität Paris kommenden [[Marsilius von Inghen]]. Wichtige Leitungsaufgaben lagen beim Kanzler, der erste war [[Konrad von Gelnhausen]]. Das Amt des Kanzlers bestand bis 1803, der Bischof von Worms bestimmte, wer dieses Amt bekleidete. | ||
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== Die Zeit des Großherzogtums Baden == | == Die Zeit des Großherzogtums Baden == | ||
== Die Zeit der Republik Baden bis 1933 == | == Die Zeit der Republik Baden bis 1933 == | ||
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Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" ([[November-Pogrom]]) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten. | Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" ([[November-Pogrom]]) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten. | ||