Gau: Unterschied zwischen den Versionen

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== Mittelalter ==
== Mittelalter ==
Im [[Mittelalter]] bezeichnete der Begriff ''Gau''  den Amtsbezirk eines Grafen.
Im [[Mittelalter]] bezeichnete der Begriff ''Gau''  den Amtsbezirk eines Grafen. Karl der Große etablierte nach der Niederwerfung der einheimischen Bevölkerung des Südostens seines Reiches dort das ''Grafschaftsprinzip''. Der neue Herrscher über das Reich setzte Grafen als seine Stellvertreter vor Ort ein. Im Fränkischen Reich bezeichnete der ''comitatus'' im Wesentlichen den Amtsbezirk eines Grafen (comes, grafio), des ''Gaugrafen''. Dieser war gleichzeitig oberster Richter und Führer eines Heerbanns. Dem Gau zugeordnet waren ''Zentmarken'' oder Hundertschaften, die oft durch ''Zentgrafen'' verwaltet wurden. Im Zent(grafen)gericht fungierten diese als Schöffen.
 
=== Mittelalterliche Gaue ===


== Nationalsozialismus ==
== Nationalsozialismus ==

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