Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html</ref> Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.  
Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html</ref> Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.  


Die nicht nur in Mannheim zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da KODs praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970-er Jahre im Polizeirecht.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref> <ref>Die Rheinpfalz vom 30.09.2019: Der neue Schutzmann. https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-der-neue-schutzmann-_arid,1522788.html?reduced=true</ref>
Die nicht nur in Mannheim zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da KODs praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970-er Jahre im Polizeirecht.<ref>Die Rheinpfalz vom 30.09.2019: Der neue Schutzmann. https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-der-neue-schutzmann-_arid,1522788.html?reduced=true</ref>


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==
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* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO)
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO)


Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen (§ 132 StPO) berechtigt.
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen nach § 132 der Strafprozessordnung (StPO) berechtigt.


Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.
Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.


Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I Strafprozessordnung (StPO), tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.


== Uniform ==  
== Uniform ==  
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== Ausrüstung ==
== Ausrüstung ==
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet.  
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Körperkameras (sog. Body-Cams) oder Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref>


Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.
Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.
Die Ausstattung des BOD mit Körperkameras (sog. Body-Cams) oder Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) wird politisch diskutiert.<ref>Backnanger Volkszeitung vom 18.03.2019: Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.bkz.de/nachrichten/kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf-10673.html</ref>


== Fahrzeuge ==
== Fahrzeuge ==
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