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Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet. | Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet. | ||
Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status | Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status „[[verbandsfreie Gemeinde]]“. | ||
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. | Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag. |
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