Ortsgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet.
Auch Städte können einer Verbandsgemeinde angehören, werden aber nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung nicht als Ortsgemeinden bezeichnet.


Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status „verbandsfreie Gemeinde“.  
Eine Gemeinde, die nicht einer Verbandsgemeinde angehört, trägt den Status „[[verbandsfreie Gemeinde]]“.  


Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag.
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbständig und hat einen Ortsgemeinderat, dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Ortsgemeinden haben jedoch im Gegensatz zu verbandsfreien Gemeinden keine eigene Verwaltung. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und deren Auftrag.
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