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Mit Bezirksbeirat kann in [[Heidelberg]] zweierlei gemeint sein | Mit Bezirksbeirat kann in [[Heidelberg]] zweierlei gemeint sein: | ||
In jedem der 15 [[Stadtteile in Heidelberg|Stadtteile]] Heidelbergs gibt es je ein '''beratendes Gremium''' mit dem Titel „Bezirksbeirat“. Es berät jeweils die [[Stadtverwaltung Heidelberg|Stadtverwaltung]], den [[Oberbürgermeister in Heidelberg|Oberbürgermeister]] und den [[Gemeinderat Heidelberg|Gemeinderat]]. Die Stadtteile sind in der Bevölkerungszahl und Fläche verschieden groß. Dies bildet sich in der Mitgliederanzahl der Bezirksbeiräte als Gremium für den jeweiligen Stadtteil ab. Insgesamt bestehen die Bezirksbeiräte aus 210 ehrenamtlichen Personen. | |||
Außerdem werden so - '''Bezirksbeirätin, Bezirksbeirat''' – auch die Mitglieder dieser Gremien genannt. Sie werden von den jeweiligen [[Gemeinderat (Heidelberg)|Gemeinderatsfraktionen]] anteilig zum Stimmergebnis der Partei/Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl in dem Stadtteil be- und vom Oberbürgermeister (bzw. gegebenenfalls der OB) ernannt. | |||
Es gibt eine Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Gemeinderat einem Bezirksbeirat eine Frage zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (oder von ihm dazu delegierte Personen). | |||
* [https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html mehr zu den Aufgaben und Rechten dort auf der städt. Internetseite. Auch Listen der Bezirksbeirats-Mitglieder.] | * [https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html mehr zu den Aufgaben und Rechten dort auf der städt. Internetseite. Auch Listen der Bezirksbeirats-Mitglieder.] |
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