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Mile (Diskussion | Beiträge) K (Bitte keine Bearbeitungsvermerke stehen lassen. Link auf Segelfliegen sollte außerdem erschöpfend genug sein.) |
Rabe (Diskussion | Beiträge) K (→Begriffe, Definitionen: Definitionen ... dafür gibt es doch diese wirklich schicken Definitionslisten im MediaWiki. Markup angepasst.) |
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==Begriffe, Definitionen== | ==Begriffe, Definitionen== | ||
;Flughäfen: sind große Flugplätze, die für Passagier- und Frachtflugzeuge zugelassen sind. Sie verfügen über die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone. Man noch zwischen "internationale Verkehrsflughäfen" und "Regionalflughäfen" unterscheiden. | |||
;Landeplätze: können Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt oder Sonderlandeplätze mit beschränkter Genehmigung z.B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber sein. | |||
:Größere Plätze sind von einer Kontrollzone umbgeben, in denen Fluglotsen den Einflug, Durchflug, Anflug, die Landung, Start und Rollen genehmigen. | |||
:Landeplätze haben eine festgelegte, öffentlich bekannte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist dagegen die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. | |||
;Segelfluggelände: dürfen i. d. R. nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen, wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen einzelnen Flug sind. | |||
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von ''Luftsportgeräten'' erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter). | Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von ''Luftsportgeräten'' erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter). |
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