Verband Region Rhein-Neckar: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Verband Region Rhein-Neckar''' ist Vorläuferinstitution für das politische Herz der [[Metropolregion]]. Solange es kein Parlament gibt, das für die Region entscheidet, ist es der Verband, der den Willen rechtlich formal und evtl. auch politisch bilden kann.
Der '''Verband Region Rhein-Neckar''' wurde am 1. Januar 2006 auf Basis des zweiten Staatsvertrages gegründet. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Rechtsnachfolger des ''Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar'', der ''Planungsgemeinschaft Rheinpfalz'' und des ''Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald''. In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] ist der Verband Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung.
 
Der Verband ''Region Rhein-Neckar'' wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2006 durch einen Staatsvertrag der drei Bundesländer [[Baden-Württemberg]], [[Hessen]] und [[Rheinland-Pfalz]] vom 26. Juli 2005 gegründet. Er ist damit Rechtsnachfolger gleichzeitig für den ''Raumordnungsverband Rhein-Neckar'', die ''Planungsgemeinschaft Rheinpfalz'' und den ''Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald''.  


Zur politischen Willensbildung gibt es die Verbandsversammlung mit 96 Mitgliedern: den Landräten der Kreise, den Oberbürgermeistern der Großstädte, den Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen.
Zur politischen Willensbildung gibt es die Verbandsversammlung mit 96 Mitgliedern: den Landräten der Kreise, den Oberbürgermeistern der Großstädte, den Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen.
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