Version vom 24. Juli 2010, 23:23 Uhr von Juhn(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Bürgerentscheid, der das vorgeschriebene Quorum erreicht, hat nach der Gemeindeordnung in Ba-Wü die Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses. …“)