Verbandsfreie Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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(Link auf Gemeindeordnung RP)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 13. Februar 2021, 11:04 Uhr

In Rheinland-Pfalz ist eine verbandsfreie Gemeinde eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verbandsgemeinde angehört und alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu steht die Ortsgemeinde als verbandsangehörige Gemeinde. Auch Städte können verbandsangehörige bzw. verbandsfreie Gemeinden sein.

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