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Aktuelle Version vom 8. Oktober 2008, 00:20 Uhr

Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße

Beschreibung

Verkehrszeichen: Verkehrsberuhigter Bereich

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit (max 7km/h) einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Quelle:KA-Wiki

Public Domain
Das Bild ist aus der Straßenverkehrsordnung.

Quelle: BMVBW und daher nach § 5 UrhG „gemeinfrei“.


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