Regierungspräsidium Karlsruhe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Oktober 2010, 08:48 Uhr
Karlsruhe ist Sitz des einen von vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg. Er umfasst große Teile der Metropolregion. Es heißt oft "Karlsruhe", wenn die mittlere Landesbehörde Regierungspräsidium gemeint ist, die vor allem den Landräten und kreisfreien Städten gegenüber in Erscheinung tritt. Sie nimmt aber auch die Rechtsaufsicht in vielen Bereichen über alle Gemeinden wahr. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.