Landratsamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Landratsamt ist aus Sicht der Gemeinden die obere kommunale Verwaltungsebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der staatlichen Behörden.  
Das '''Landratsamt''' ist in baden-württembergischen [[Landkreis]]en aus Sicht der Gemeinden die obere [[kommunale Verwaltung]]sebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der [[Behörde|staatlichen Behörde]]n.  


Landratsämter gibt es in der Region in:
Folgende Landratsämter gibt es in der Region:
* das ''[[Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]]'' des [[Rhein-Neckar-Kreis]]es in [[Heidelberg]]
* das ''[[Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis]]'' des [[Neckar-Odenwald-Kreis]]es in [[Mosbach]]
 
In Rheinland-Pfalz und Hessen wird die Kreisbehörde offiziell nicht ''Landratsamt'' genannt, umgangssprachlich wird der Begriff aber trotzdem dafür verwendet. Meist wird auch das Gebäude, in dem die jeweilige Kreisverwaltung untergebracht ist, als Landratsamt bezeichnet.
 
Hessen:
* vgl. '' [[Kreis Bergstraße]]''
 
 
Rheinland-Pfalz:
* vgl. ''[[Verwaltung im Landkreis Südliche Weinstraße]]''
* ''Lücke''
 
== Weblinks ==
{{Wikipedia}}
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
{{Stub}}
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