Landratsamt

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Das Landratsamt ist in baden-württembergischen Landkreisen aus Sicht der Gemeinden die obere kommunale Verwaltungsebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der staatlichen Behörden.

Folgende Landratsämter gibt es in der Region:

In Rheinland-Pfalz und Hessen wird die Kreisbehörde offiziell nicht Landratsamt genannt, umgangssprachlich wird der Begriff aber trotzdem dafür verwendet. Meist wird auch das Gebäude, in dem die jeweilige Kreisverwaltung untergebracht ist, als Landratsamt bezeichnet.

Hessen:


Rheinland-Pfalz:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Landratsamt“

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