Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Juhn (Diskussion | Beiträge) K (Zusammenfassung für NeubürgerInnen, 3. Okt. 2011) |
(kein Unterschied)
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Version vom 3. Oktober 2011, 11:08 Uhr
Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz.
Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.
Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).
Die Grundrechte sind:
- Unverletzlichkeit der Menschenwürde
- Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Meinungs- und Pressefreiheit
- Schutz von Ehe und Familie
- Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
- Recht auf Freizügikeit
- Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
- Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter