Regierungspräsidium Karlsruhe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Karlsruhe''' ist Sitz des einen von vier '''Regierungsbezirken''' in [[Baden-Württemberg]]. Er umfasst große Teile der [[Metropolregion]]. Es heißt oft "Karlsruhe", wenn die mittlere Landesbehörde [[Regierungspräsidium Karlsruhe|Regierungspräsidium]] gemeint ist, die vor allem den [[Landkreis| Landräten]] und kreisfreien Städten gegenüber in Erscheinung tritt. Sie nimmt aber auch die Rechtsaufsicht in vielen Bereichen über alle [[Gemeinde]]n in [[Nordbaden]] wahr. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
'''Regierungspräsidium Karlsruhe '''- oft nur kurz''' Karlsruhe''' ist Sitz des einen von vier '''Regierungsbezirken''' in [[Baden-Württemberg]]. Er umfasst große Teile der [[Metropolregion]]. Es heißt oft "Karlsruhe", wenn die mittlere Landesbehörde, das [[Regierungspräsidium]] gemeint ist, die vor allem den [[Landratsamt|Landratsämtern (Landkreisen)]] und kreisfreien Städten gegenüber in Erscheinung tritt. Sie nimmt aber auch die Rechtsaufsicht in vielen Bereichen über alle [[Gemeinde]]n in [[Nordbaden]] wahr. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom [[Ministerpräsident]]en ernannt wird.
 


==Abteilungen des RP ==
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