Schwetzinger Hardt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der ''Bannwald'' umfasst 143 Hektar. In diesem sich selbst überlassenen Waldreservat sind keine Pflegemaßnahmen erlaubt, es darf auch kein Holz entnommen werden. | Der ''Bannwald'' umfasst 143 Hektar. In diesem sich selbst überlassenen Waldreservat sind keine Pflegemaßnahmen erlaubt, es darf auch kein Holz entnommen werden. | ||
Im ''Schonwald'' (rund 1.300 Hektar) ist eine wirtschaftliche Nutzung erlaubt, allerdings mit Einschränkungen, denn hier soll die Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten erhalten, entwickelt und erneuert werden. |