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Am 11.2.[[1919]] wurde Friedrich Ebert auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt zum ersten Reichspräsidenten der ersten Deutschen Republik, später Weimarer Republik genannt, gewählt. | Am 11.2.[[1919]] wurde Friedrich Ebert auf Grundlage des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt zum ersten Reichspräsidenten der ersten Deutschen Republik, später Weimarer Republik genannt, gewählt. | ||
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