Bezirksbeirat Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit Bezirksbeirat kann in [[Heidelberg]] zweierlei gemeint sein. Denn in jedem der 15 Stadtteile gibt es ein den Stadtrat und die Stadtverwaltung '''beratendes Gremium''' "Bezirksbeirat". Die [[Liste der Stadtteile von Heidelberg|Stadtteile]] sind in der Bevölkerungszahl und Fläche etwas verschieden groß - so dann auch ungefähr die Bezirksbeiräte als Gremium.
Mit Bezirksbeirat kann in [[Heidelberg]] zweierlei gemeint sein


Außerdem werden so - '''Bezirksbeirätin, Bezirksbeirat''' - auch die Mitglieder dieser Gremien genannt. Sie werden von den jeweiligen [[Gemeinderat (Heidelberg)|Gemeinderatsfraktionen]] anteilig zum Stimmergebnis der Partei/Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl in dem Stadtteil be- und vom Oberbürgermeister (bzw. gegebenenfalls der OB) ernannt.  
In jedem der 15 [[Stadtteile in Heidelberg|Stadtteile]] Heidelbergs gibt es je ein '''beratendes Gremium''' mit dem Titel „Bezirksbeirat“. Es berät jeweils die [[Stadtverwaltung Heidelberg|Stadtverwaltung]], den [[Oberbürgermeister in Heidelberg|Oberbürgermeister]] und den [[Gemeinderat Heidelberg|Gemeinderat]]. Die Stadtteile sind in der Bevölkerungszahl und Fläche verschieden groß. Dies bildet sich in der Mitgliederanzahl der Bezirksbeiräte als Gremium für den jeweiligen Stadtteil ab. Insgesamt bestehen die Bezirksbeiräte aus 210 ehrenamtlichen Personen.  


Außerdem werden so - '''Bezirksbeirätin, Bezirksbeirat''' – auch die Mitglieder dieser Gremien genannt. Sie werden von den jeweiligen [[Gemeinderat (Heidelberg)|Gemeinderatsfraktionen]] anteilig zum Stimmergebnis der Partei/Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl in dem Stadtteil be- und vom Oberbürgermeister (bzw. gegebenenfalls der OB) ernannt.
Es gibt eine Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Gemeinderat einem Bezirksbeirat eine Frage zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (oder von ihm dazu delegierte Personen).


Es gibt eine spezielle Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen werden und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Stadtrat einem Bezirksbeirat eine Fragestellung zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (bzw. von ihm dazu delegierte Personen).






* [https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html mehr zu den Aufgaben und Rechten dort auf der städt. Internetseite. Auch Listen der Bezirksbeirats-Mitglieder.]
* [https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html mehr zu den Aufgaben und Rechten dort auf der städt. Internetseite. Auch Listen der Bezirksbeirats-Mitglieder.]

Version vom 11. August 2024, 01:11 Uhr

Mit Bezirksbeirat kann in Heidelberg zweierlei gemeint sein:

In jedem der 15 Stadtteile Heidelbergs gibt es je ein beratendes Gremium mit dem Titel „Bezirksbeirat“. Es berät jeweils die Stadtverwaltung, den Oberbürgermeister und den Gemeinderat. Die Stadtteile sind in der Bevölkerungszahl und Fläche verschieden groß. Dies bildet sich in der Mitgliederanzahl der Bezirksbeiräte als Gremium für den jeweiligen Stadtteil ab. Insgesamt bestehen die Bezirksbeiräte aus 210 ehrenamtlichen Personen.

Außerdem werden so - Bezirksbeirätin, Bezirksbeirat – auch die Mitglieder dieser Gremien genannt. Sie werden von den jeweiligen Gemeinderatsfraktionen anteilig zum Stimmergebnis der Partei/Gruppierung bei der letzten Kommunalwahl in dem Stadtteil be- und vom Oberbürgermeister (bzw. gegebenenfalls der OB) ernannt.


Es gibt eine Geschäftsordnung, nach der die Gremien einberufen und ihre Geschäfte durch Verwaltungsmitglieder geführt werden. Umgekehrt kann auch der Gemeinderat einem Bezirksbeirat eine Frage zum Stadtteil zur Beratung übermitteln. Den Vorsitz der Gremien hat immer der oder die OB (oder von ihm dazu delegierte Personen).