Landratsamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Landratsamt''' ist aus Sicht der Gemeinden die obere [[kommunale Verwaltung]]sebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der [[Behörde|staatlichen Behörde]]n. | Das '''Landratsamt''' ist in baden-württembergischen [[Landkreis]]en aus Sicht der Gemeinden die obere [[kommunale Verwaltung]]sebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der [[Behörde|staatlichen Behörde]]n. | ||
Landratsämter gibt es in der Region in | Folgende Landratsämter gibt es in der Region: | ||
* das ''[[Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]]'' des [[Rhein-Neckar-Kreis]]es in [[Heidelberg]] | |||
* das ''[[Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis]]'' des [[Neckar-Odenwald-Kreis]]es in [[Mosbach]] | |||
In Rheinland-Pfalz und Hessen wird die Kreisbehörde offiziell nicht ''Landratsamt'' genannt, umgangssprachlich wird der Begriff aber trotzdem dafür verwendet. Meist wird auch das Gebäude in dem die jeweilige Kreisverwaltung untergebracht ist als Landratsamt bezeichnet. | |||
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