Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits wenige Monate nach der "Machtergreifung" wurde die formale Unabhängigkeit der Studentenschaft beseitigt. Der "Führer", Gustav Adolf Scheel, war dem Kreisführer und durch diesen dem Reichsstudentenführer verantwortlich. Der gewählte AStA wurde aufgelöst. Es wurde Mitte 1934 ein ''Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund'' (NSDStB) für das ganze Reich gebildet. Die Korporationen, die vom NSDStB als unliebsame Konkurrenz angesehen wurde, wurden Anfang des Jahres 1934 verboten.
Bereits wenige Monate nach der "Machtergreifung" wurde die formale Unabhängigkeit der Studentenschaft beseitigt. Der "Führer", Gustav Adolf Scheel, war dem Kreisführer und durch diesen dem Reichsstudentenführer verantwortlich. Der gewählte AStA wurde aufgelöst. Es wurde Mitte 1934 ein ''Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund'' (NSDStB) für das ganze Reich gebildet. Die Korporationen, die vom NSDStB als unliebsame Konkurrenz angesehen wurde, wurden Anfang des Jahres 1934 verboten.


Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten.
Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" ([[November-Pogrom]]) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten.


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