Diskussion:Marsilius von Inghen

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Marsilius und das Judenerbe

Die Universität Heidelberg beruft sich oft und gern auf das "Erbe" von seit Jahrhunderten zu Staub zerfallenen Traditionen. Nun hat das nicht immer mit dem hier so oft beschworenen "Geist" zu tun, es geht oft auch einfach um die pekuniären Mittel der universität. Auch das von den vertriebenen Heidelberger Juden geraubte Vermögen eigenen sich die Feingeister an. Ich zitiere aus dem Aufsatz von Miethek:

"Schließlich hat Marsilius auch eine Zuwendung aufgezeichnet, die Ruprecht II. seiner Univerit

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at gemacht hat, die uns heute nicht so sympathisch erscheinen mag: Als der Kurf

̈

urst sich aus ganz anderen Erw

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agungen heraus ebenfalls schon im ersten Jahr seiner Regierung 1390 dazu entschloß, die in der Kurpfalz lebenden Juden des Landes zu verweisen, lenkte Marsilius offenbar seinen Blick bei der Verf

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ugung

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uber deren Hinterlassenschaft, das sogenannte «Judenerbe», auf die Heidelberger Universit

̈

at. Ihre gesamte Habe, ihre Immobilien und ihre Fahrhabe mußten die Juden n

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amlich zur

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ucklassen. Der Nachlaß der Heidelberger Juden wurde der Universit

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at zugewandt: die hebr

̈

aischen B

̈

ucher, mit denen die Universit

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at damals offensichtlich nicht viel anfangenkonnte,hatsiealsbaldinFrankfurtamMainverkaufenlassen, die ehemals j

̈

udischen H

̈

auser dienten k

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unftig den Professoren zur Wohnung. An diesen Maßnahmen war die Universit

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at nicht nur passiv interessiert. Marsilius selbst hat es in seinem 6. Rektorat in einem Eintrag im Rektorbuch festgehalten, daß eine Magisterversammlung bereitsam2.November1390dar

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uber beriet. Man beschloß damals, die «vom F

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ursten der Universit

̈

at zugewiesenen H

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auser und die Synagoge nachderVertreibungderJuden»f

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ur das geplante Artisten-Collegium zu verwenden, nur wollte man mit aller Vorsicht darauf achten, daß nicht der F

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urst sich von der Universit

̈

at

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ubelgesinnten Ratgebern – auch solche konnte man also damals im Heidelberger Schloß vermuten – dazu verleiten ließe, im Gegenzug von der Universit

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at f

̈

ur die Judenh

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auser eine Ausgleichszahlung zu verlangen.