Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Regierungsbezirke''' sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern. | |||
== | == Baden-Württemberg == | ||
In [[Baden-Württemberg]] gibt es vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg. An der Spitze der Regierungsbezirke stehen die Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien und den Kommunen. | |||
=== siehe auch === | |||
* [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] | |||
== Hessen == | |||
In [[Hessen]] gibt es drei Regierungsbezirke, [[Darmstadt]], Gießen und Kassel. | |||
=== siehe auch === | |||
* [[Regierungsbezirk Darmstadt]] | |||
== Rheinland-Pfalz == | |||
In [[Rheinland-Pfalz]] gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin gab es die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in [[Neustadt an der Weinstraße]]). Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen ''Struktur- und Genehmigungsdirektionen'' und der ''Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion'' wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen. | |||
== Weblinks == | == Weblinks == |