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Juhn (Diskussion | Beiträge) K (Zusammenfassung für NeubürgerInnen, 3. Okt. 2011) |
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*Recht auf Eigentum | *Recht auf Eigentum | ||
*Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter | *Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter | ||
Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen: | |||
*(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. | |||
*(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. | |||
*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. | |||
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
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