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*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. | *(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. | ||
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. | *(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. | ||
==Geschichte== | |||
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 1948/[[1949]] 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin (West) an, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren. | |||
==Abgeordnete== | |||
Aus Württemberg-Hohenzollern (amerik.) und (frz.) Baden waren Abgeordnete: | |||
* Paul Binder (1902–1981), CDU | |||
* Fritz Eberhard (1896–1982), SPD | |||
* [[Hermann Fecht]] (1880–1952), CDU | |||
* [[Theodor Heuss]] (1884–1963), FDP | |||
* [[Anton Hilbert]] (1898–1986), CDU | |||
* Theophil Kaufmann (1888–1961), CDU | |||
* [[Friedrich Maier]] (1894–1960), SPD | |||
* Carlo Schmid (1896–1979), SPD | |||
* Felix Walter (1890–1949; Nachrücker Adolf Kühn 1886–1968), CDU | |||
* Gustav Zimmermann (1899–1977), SPD |
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