Bürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Bürgermeister sind das demokratisch gewählte Oberhaupt einer Kommune oder Stadt. Abhängig von der Landesverfassung erfolgt die Wahl entweder direkt von den Bürgern oder durch den jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat.
Bürgermeisterin/-er sind das demokratisch gewählte Oberhaupt einer Kommune oder Stadt. Abhängig von der Landesverfassung erfolgt die Wahl entweder direkt durch die Bürgerschaft oder durch das jeweilige Stadt- oder Gemeinderatsgremium.


Größere Städte unterscheiden zwischen [[Oberbürgermeister]]n und nach Verantwortungsbereich (Dezernate) beigeordnete Bürgermeister (Dezernatsleiter), zum Beispiel Kulturbürgermeister oder Baubürgermeister. Die Details dazu regeln Landesgesetze und Gemeindeordnungen.
Größere Städte unterscheiden zwischen [[Oberbürgermeister]]Innen und nach Verantwortungsbereich (Dezernate) beigeordnete BürgermeisterInnen (DezernatsleiterInnen), zum Beispiel Kulturbürgermeister oder Baubürgermeisterin. Die Details dazu regeln Landesgesetze und Gemeindeordnungen.


;Siehe dazu:
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== Bürgermeister in Städten und Gemeinden pro Landkreis ==
== Bürgermeister in Städten und Gemeinden pro Landkreis ==
Über die folgenden Links gelangt man entweder zu den Bürgermeistern der kreisfreien Städte oder in die jeweiligen Landkreise, wo für die einzelnen Städte und Gemeinden die Bürgermeister aufgelistet sind.
Über die folgenden Links gelangt man entweder zu den Bürgermeistern der kreisfreien Städte oder in die jeweiligen Landkreise, wo für die einzelnen Städte und Gemeinden die Bürgermeisterinnen aufgelistet sind.
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Version vom 12. November 2021, 22:09 Uhr

Bürgermeisterin/-er sind das demokratisch gewählte Oberhaupt einer Kommune oder Stadt. Abhängig von der Landesverfassung erfolgt die Wahl entweder direkt durch die Bürgerschaft oder durch das jeweilige Stadt- oder Gemeinderatsgremium.

Größere Städte unterscheiden zwischen OberbürgermeisterInnen und nach Verantwortungsbereich (Dezernate) beigeordnete BürgermeisterInnen (DezernatsleiterInnen), zum Beispiel Kulturbürgermeister oder Baubürgermeisterin. Die Details dazu regeln Landesgesetze und Gemeindeordnungen.

Siehe dazu


Bürgermeister in Städten und Gemeinden pro Landkreis

Über die folgenden Links gelangt man entweder zu den Bürgermeistern der kreisfreien Städte oder in die jeweiligen Landkreise, wo für die einzelnen Städte und Gemeinden die Bürgermeisterinnen aufgelistet sind.

Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Außerhalb der Region


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