Diskussion:Adolf Hitler: Unterschied zwischen den Versionen

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Allerdings m. E. '''falsch''', weil grob verkürzend, ist die Behauptung im geänderten und von dir revertierten Text Hitler sei ab 1933 "Reichskanzler" gewesen, das meint nämlich ''förmlich, rechtlich korrekt gewählter Reichskanzler'' gewesen. Das ist grob falsch. Wo täusche ich mich da? --[[Benutzer:Juhn|Juhn]] 17:37, 27. Mai 2011 (CEST)
Allerdings m. E. '''falsch''', weil grob verkürzend, ist die Behauptung im geänderten und von dir revertierten Text Hitler sei ab 1933 "Reichskanzler" gewesen, das meint nämlich ''förmlich, rechtlich korrekt gewählter Reichskanzler'' gewesen. Das ist grob falsch. Wo täusche ich mich da? --[[Benutzer:Juhn|Juhn]] 17:37, 27. Mai 2011 (CEST)
:: Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt. Und Hindenburg hat in der Endphase der Weimarer Republik nichts anderes getan als wiederholt Reichskanzler zu ernennen und wieder zu erlassen. Durch die Verfassungskonstruktion  jener Zeit konnte ein Reichskanzler - auch wenn er formal dem Reichstag gegenüber Verantwortlich war - auch ohne je eine parlamentarische Mehrheit gehabt zu haben -  regieren, solange der Reichspräsident ihn deckte. Das ist der Unterschied zu heute, wo der Bundeskanzler zwar vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen wird, Wahl und Lewgitimation erfolgt aber durch den Bundestag. Insofern ist der edit, Hitler sei widerrechtlich Reichskanler geworden, falsch, denn Hindenburg hat ihn ernannt, wie es ihm nach der Weimarer Verfassung zustand und Hitler beging keinen Rechtsbruch indem er sich Reichskanzler nannte, das blieb er formal bis zu seinem Tode. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] 18:17, 27. Mai 2011 (CEST)
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