Freireligiöse: Unterschied zwischen den Versionen
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Der ''Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands'' hat vier Mitgliedsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Zwei davon liegen in der Rhein-Neckar-Region. | Der ''Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands'' hat vier Mitgliedsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Zwei davon liegen in der Rhein-Neckar-Region. |
Version vom 15. Dezember 2006, 12:16 Uhr
Die freireligiöse Glaubensgemeinschaft ist im 19. Jahrhundert aus Gruppen entstanden, die zum urchristliches Leben zurückfinden wollten, hat dann aber die theistischen Glaubensgrundlagen aufgegeben und vertritt eine unpersönliche humanistische Religion.
Der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands hat vier Mitgliedsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Zwei davon liegen in der Rhein-Neckar-Region.
Der Wohlfahrtsverband der Gemeinde Mannheim betreibt das Karl-Weiß-Altersheim.
Adressen
- Freireligiöse Landesgemeinde Baden
- T 6, 26
- 68161 Mannheim
- Telefon: (06 21) 22 805
- Telefax: (06 21) 28 289
- E-Mail: FLGBaden(a)gmx.de
- Offizielle Webpräsenz „FLG Baden“
- Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
- Johannes-Ronge-Haus
- Wörthstraße 6a
- 67059 Ludwigshafen
- Telefon: (06 21) 51 25 82
- Telefax: (06 21) 62 66 33
- E-Mail: pfalz(a)freireligioese.de
- Offizielle Webpräsenz „FLG Pfalz“