Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der [[Stadt Mannheim]].  
Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der [[Stadt Mannheim]].  


Die derzeit 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) als sog. Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]]  
Die derzeit 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als sog. Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]]  


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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* Jugendschutzgesetz (JuSchG)
* Jugendschutzgesetz (JuSchG)
* Gefahrhundeverordnung Baden-Württemberg (PolVOgH)
* Gefahrhundeverordnung Baden-Württemberg (PolVOgH BW)
* Gewerbeordnung (GewO)
* Gewerbeordnung (GewO)
* Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
* Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
* Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG)
* Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG BW)
* Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
* Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
* Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO)
* Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO Stadt Mannheim)
* Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)
* Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW)
* Straßenverkehrsordnung (StVO)
* Straßenverkehrsordnung (StVO)


Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG) weitere Aufgaben übernommen werden. Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Generell dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und können bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe leisten.
Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG BW) weitere Aufgaben übernommen werden. Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Generell dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und können bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe leisten.


== Befugnisse ==
== Befugnisse ==
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG folgende Kompetenzen:
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW folgende Kompetenzen:
   
   
* Anwendung unmittelbaren Zwanges
* Anwendung unmittelbaren Zwanges
* Aussprechen von mündlichen Verwarnungen
* Aussprechen von mündlichen Verwarnungen
* Bar-Kassierung von Verwarngeldern und Sicherheitsleistungen
* Bar-Kassierung von Verwarngeldern
* Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
* Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
* Identitätsfeststellung, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände
* Identitätsfeststellung, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände
* Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
* Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug
* Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen berechtigt.


Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, verfolgt werden.
Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, verfolgt werden.
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