Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

Aus dem Rhein-Neckar-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 48: Zeile 48:


== Uniform ==  
== Uniform ==  
[[Datei:BOD 03.png|mini|BOD-Streifenwagen am Mannheimer Hafen.]] Die Uniformierung der BOD-Kräfte orientiert sich an derjenigen der Landespolizei Baden-Württemberg und besteht aus dunkelblauen Hosen, Pullovern und Jacken sowie hellblauen Hemden und Polohemden. Daneben werden Schirmmützen getragen, die mit einem Polizeistern und dem Mannheimer Stadtwappen versehen sind. Die Uniformierung trägt die Begriffe „Polizeibehörde“ bzw. „Stadt Mannheim“.
Die Uniformierung der BOD-Kräfte orientiert sich an derjenigen der Landespolizei Baden-Württemberg und besteht aus dunkelblauen Hosen, Pullovern und Jacken sowie hellblauen Hemden und Polohemden. Daneben werden Schirmmützen getragen, die mit einem Polizeistern und dem Mannheimer Stadtwappen versehen sind. Die Uniformierung trägt die Begriffe „Polizeibehörde“ bzw. „Stadt Mannheim“.


== Ausrüstung ==
== Ausrüstung ==
Zeile 58: Zeile 58:


== Fahrzeuge ==
== Fahrzeuge ==
Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. Die uniformierten Dienstfahrzeuge weisen eine silber-blaue Farbgebung, kombiniert mit den Schriftzügen "Stadt Mannheim", "Sicherheit und Ordnung" bzw. "Polizeibehörde", auf und sind mit einer Außensprechanlage sowie einer Rundumkennleuchte versehen.
[[Datei:BOD 03.png|mini|BOD-Streifenwagen am Mannheimer Hafen.]] Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. Die uniformierten Dienstfahrzeuge weisen eine silber-blaue Farbgebung, kombiniert mit den Schriftzügen "Stadt Mannheim", "Sicherheit und Ordnung" bzw. "Polizeibehörde", auf und sind mit einer Außensprechanlage sowie einer Rundumkennleuchte versehen.


== Einstellungsverfahren ==
== Einstellungsverfahren ==

Version vom 17. April 2020, 12:43 Uhr

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), oder auch Besondere Ordnungsdienst (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Mannheim.

Die derzeit 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als sog. Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten.

BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.

Geschichte

Der KOD Mannheim wurde 1998 gegründet, um insbesondere die Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim zu überwachen bzw. durchzusetzen. In den Folgejahren kam es zu einem schrittweisen Ausbau hinsichtlich der Personalstärke, der technischen Ausrüstung und dem zugewiesenen Aufgabengebiet.

Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.[1] Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.

Die nicht nur in Mannheim zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da KODs praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970-er Jahre im Polizeirecht.[2] [3]

Aufgaben

Der BOD Mannheim überwacht insbesondere in den Stadtteilen Innenstadt, Jungbusch und Neckarstadt die Einhaltung u. a. folgender Gesetze bzw. Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gefahrhundeverordnung Baden-Württemberg (PolVOgH BW)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG BW)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO Stadt Mannheim)
  • Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG BW) weitere Aufgaben übernommen werden. Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Generell dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und können bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe leisten.

Befugnisse

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen:

  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG)
  • Anhalterecht gegenüber Verkehrsteilnehmern (§ 36 StVO)
  • Anwendung unmittelbaren Zwanges (§ 49 ff PolG BW)
  • Betreten von Betriebs- und Geschäftsräumen (§ 31 VI PolG BW)
  • Durchsuchung von Personen und mitgeführten Gegenständen (§§ 29 I Nr. 1 und 2, 29 II, 30 Nr. 1, 3 PolG BW)
  • Erteilen von Platzverweisen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 27a I PolG BW)
  • Feststellung der Identität, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände, zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§ 26 I Nr. 1, II PolG BW) bzw. zur Erforschung/Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (§ 46 I OWiG i. V. m. § 163b StPO)
  • Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr und Verwendung von gelbem Blinklicht (§§ 35 I, 38 III StVO)
  • Ingewahrsamnahme von Personen gem. § 28 PolG BW
  • Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zur polizeilichen Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung (§§ 32, 33 PolG BW) bzw. zu Beweiszwecken im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 46 I OWiG i. V. m. § 94 StPO)
  • Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug (§ 36 StVO)

Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen berechtigt.

Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.

Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I Strafprozessordnung (StPO), tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.

Uniform

Die Uniformierung der BOD-Kräfte orientiert sich an derjenigen der Landespolizei Baden-Württemberg und besteht aus dunkelblauen Hosen, Pullovern und Jacken sowie hellblauen Hemden und Polohemden. Daneben werden Schirmmützen getragen, die mit einem Polizeistern und dem Mannheimer Stadtwappen versehen sind. Die Uniformierung trägt die Begriffe „Polizeibehörde“ bzw. „Stadt Mannheim“.

Ausrüstung

Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet.

Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.

Die Ausstattung des BOD mit Körperkameras (sog. Body-Cams) oder Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) wird politisch diskutiert.[4]

Fahrzeuge

BOD-Streifenwagen am Mannheimer Hafen.

Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. Die uniformierten Dienstfahrzeuge weisen eine silber-blaue Farbgebung, kombiniert mit den Schriftzügen "Stadt Mannheim", "Sicherheit und Ordnung" bzw. "Polizeibehörde", auf und sind mit einer Außensprechanlage sowie einer Rundumkennleuchte versehen.

Einstellungsverfahren

Bewerber müssen mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens müssen schriftliche und mündliche Testverfahren bestanden werden, in denen insbesondere die intellektuelle und psychologische Berufseignung geprüft wird. Zusätzlich wird ein Sporttest abgenommen, der sich an den Vorgaben des Deutschen Sportabzeichens orientiert.

Bei erfolgreichem Bestehen des Einstellungsverfahrens erfolgt eine Einstellung in der TVöD VKA-Entgeltgruppe 9a mit sechsmonatiger Probezeit.

Ausbildung

Seit 2014 existiert in Baden-Württemberg ein Lehrgang für angehende KOD-Mitarbeiter bei der Verwaltungsschule Karlsruhe, an dem auch der BOD Mannheim partizipiert. Die ca. einjährige Ausbildung gliedert sich dabei in fünf Ausbildungseinheiten (Grundausbildung, Praktikum I, Aufbaulehrgang, Praktikum II, Abschlusskurs). Gelehrt werden u. a. Dienstrecht, Einsatztraining, Erste Hilfe, Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizeirecht, Psychologie, Staatskunde, Strafprozessrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Staatskunde und Waffenrecht. Während und zum Abschluss der Ausbildung erfolgen schriftliche und praktische Prüfungen.

Nach Abschluss des Lehrgangs werden die Bediensteten des BOD Mannheim regelmäßig und bedarfsorientiert in Dienstrecht und Einsatztraining fortgebildet.

Gewerkschaften

Die Bediensteten des BOD werden gewerkschaftlich durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), komba und ver.di vertreten.

Adresse und Erreichbarkeit

Stadt Mannheim - Besonderer Ordnungsdienst
Karl-Ludwig-Straße 28-30
68165 Mannheim
Telefon: (06 21) 293-2933
E-Mail: leitstelle(a)mannheim.de

Der BOD Mannheim ist aktuell von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 24:00 Uhr, an Samstagen von 11:00 bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 - 20:30 Uhr im Außendienst. Von Oktober bis einschließlich März kann es zu eingeschränkten Außendienstzeiten kommen.

Hinweise und Mitteilungen an den BOD, etwa zu Belästigungen der Allgemeinheit durch Müllablagerungen, Trunkenheit oder Ruhestörungen, können über die oben aufgeführten Kontaktdaten der städtische Leitstelle gegeben werden. Diese ist grundsätzlich zu den o. g. Außendienstzeiten des BOD erreichbar.

Bei akuten Notfällen sind die bekannten Notrufnummern zu nutzen:

  • Feuerwehrnotruf: 112
  • Polizeinotruf: 110

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html
  2. Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html
  3. Die Rheinpfalz vom 30.09.2019: Der neue Schutzmann. https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-der-neue-schutzmann-_arid,1522788.html?reduced=true
  4. Backnanger Volkszeitung vom 18.03.2019: Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.bkz.de/nachrichten/kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf-10673.html