Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der [[Stadt Mannheim]].  
Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der [[Stadt Mannheim]].  


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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Der KOD Mannheim wurde 1998 gegründet, um insbesondere die Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim zu überwachen bzw. durchzusetzen. In den Folgejahren kam es zu einem schrittweisen Ausbau hinsichtlich der Personalstärke, der technischen Ausrüstung und dem zugewiesenen Aufgabengebiet.  
Der KOD Mannheim wurde 1998 mit 12 Mitarbeitern gegründet, um insbesondere die Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim zu überwachen bzw. durchzusetzen.<ref>Marchivum-Eintrag zum 13.07.1998. https://www.marchivum.de/node/26023</ref> Mannheim folgte damit dem Beispiel anderer Städte, die ab den 1990-er Jahren vermehrt uniformierte Außendienste einsetzten.<ref>DIE WELT vom 22.06.1996: Krefeld hat jetzt eigene Sheriffs. https://www.welt.de/print-welt/article649589/Krefeld-hat-jetzt-eigene-Sheriffs.html</ref> In den Folgejahren kam es beim KOD Mannheim zu einem schrittweisen Ausbau hinsichtlich der Personalstärke, der technischen Ausrüstung und dem zugewiesenen Aufgabengebiet.  


Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html</ref> Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.  
Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html</ref> Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.  
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* Straßenverkehrsordnung (StVO)
* Straßenverkehrsordnung (StVO)


Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG BW) weitere Aufgaben übernommen werden. Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Generell dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und können bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe leisten.
Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG BW) weitere Aufgaben übernommen werden. Von 2016 bis 2018 wurde der sog. Sicherheitscontainer am Mannheimer [[Paradeplatz]] gemeinsam durch den KOD Mannheim und die Landespolizei Baden-Württemberg betrieben.<ref>Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 21.11.2016: "Sicherheitscontainer" am Paradeplatz – Sichtbare Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. https://www.mannheim.de/de/nachrichten/sicherheitscontainer-am-paradeplatz-sichtbare-anlaufstelle-fuer-buergerinnen-und-buerger</ref> Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020<ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 16.03.2020: Umsetzung der Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim; Sensibilisierungsgespräche mit Betreibern von Gastronomiebetrieben; Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei gemeinsam auf Streife. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4549099</ref>) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Daneben dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, leisten Erste Hilfe bei medizinischen Notfällen und schreiten bei festgestellten Straftaten hilfsweise ein.<ref>Pressemitteilung der Stadt Mannheim vom 15.05.2014: KOD-Mitarbeiter bringen Ladendieb zur Polizei. https://www.mannheim.de/de/presse/kod-mitarbeiter-bringen-ladendieb-zur-polizei</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 09.02.2018: Mannheim-Innenstadt: Mannheim-Innenstadt: Männer gehen auf Musikanten am Paradeplatz los - Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3863483</ref><ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 08.11.2019: Mannheim-Innenstadt: Ladendieb schlug und trat auf Detektiv und Ordnungshüter ein. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-ladendieb-schlug-und-trat-auf-detektiv-und-ordnungshueter-ein-_arid,478325.html</ref>
 
Bei der Ausübung ihres Dienstes sind die Mitarbeiter des BOD auch gewalttätigen Angriffen ausgesetzt.<ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 29.04.2018: Mannheim: Betrunkener 21-Jähriger greift Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an - Festnahme. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3930172</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 06.11.2018: Mannheim-Innenstadt: Betrunkener geht auf Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes los. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4107582</ref><ref>Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom 28.08.2019: Mannheim-Innenstadt: 29-jähriger Mann leistet Widerstand gegen städtische Bedienstete. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4360186</ref><ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 30.08.2018: Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim - "Übergriffe nehmen scheinbar zu". https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-kommunaler-ordnungsdienst-mannheim-Uebergriffe-nehmen-scheinbar-zu-_arid,382775.html</ref> Im Jahr 2018 kam es laut der Stadt Mannheim zu insgesamt 14 aktenkundigen Straftaten gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsdienstes<ref>Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.08.2019: Hemmschwelle sinkt - Übergriffe gegen Polizisten, Sanitäter und Bahn-Mitarbeitern häufen sich. https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-hemmschwelle-sinkt-Uebergriffe-gegen-polizisten-sanitaeter-und-bahn-mitarbeitern-haeufen-sich-_arid,458817.html</ref>


== Befugnisse ==
== Befugnisse ==
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Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen nach § 132 der Strafprozessordnung (StPO) berechtigt.
Mit Vollendung des 21. Lebensjahres und nach einer mindestens zweijährigen Zugehörigkeit werden BOD-Bedienstete zudem gem. § 152 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (StAHiBV BW) zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen nach § 132 der Strafprozessordnung (StPO) berechtigt.


Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.
Die Falschangabe oder Verweigerung von Personalien gegenüber den Mitarbeitern des BOD stellt gem. § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit dar. Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, strafrechtlich verfolgt werden.  


Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.
Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter durch die Jedermannsrechte, insbesondere mittels der vorläufigen Festnahme gem. § 127 I StPO, tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.


== Uniform ==  
== Uniform ==  
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== Ausrüstung ==
== Ausrüstung ==
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Körperkameras (sog. Body-Cams) oder Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref>  
Die Mitarbeiter des BOD Mannheim sind mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG), stich-/schusshemmenden Schutzwesten und Smartphones zur digitalen Sachverhaltsaufnahme ausgerüstet. Die Ausstattung des BOD mit Diensthunden, Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) oder Körperkameras wird politisch diskutiert.<ref>Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html</ref><ref>Mannheimer Morgen vom 21.04.2017: Hunde für die Stadtpolizei? https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-mannheim-hunde-fuer-die-stadtpolizei-_arid,1034942.html</ref>  


Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.
Waffenrechtliche Einschränkungen entfallen für die Mitarbeiter des BOD Mannheim auf Grundlage von § 55 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG), da diese durch § 80 II Pol BW unter den Polizei-Begriff fallen.
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* {{Weblink|www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Polizeibehoerde+Stadt+Mannheim+Stadt+Mannheim-6010958-organisationseinheit-0|Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim}}
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