Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim (bearbeiten)
Version vom 8. Dezember 2023, 10:03 Uhr
, 8. Dezember 2023→Befugnisse
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]]. | Der '''Kommunale Ordnungsdienst''' (KOD), oder auch '''Besondere Ordnungsdienst''' (BOD), ist eine Einrichtung des "Fachbereichs Sicherheit und Ordnung" der [[Stadt Mannheim]]. | ||
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD Mannheim nehmen gemäß § 125 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) als Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der lokalen Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten. [[Datei:BOD 01.png|mini|BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.]] | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
== Befugnisse == | == Befugnisse == | ||
Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § | Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. § 125 PolG BW. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG BW u. a. folgende Kompetenzen: | ||
* Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG) | * Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mittels mündlicher Verwarnungen oder Bar-Kassierung von Verwarngeldern bis einschließlich fünfundfünfzig Euro oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (§§ 56, 57 OWiG) |