Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim

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Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), oder auch Besondere Ordnungsdienst (BOD), ist eine Einrichtung des „Fachbereichs Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Mannheim.

BOD-Bediensteter bei einer Sachverhaltsaufnahme.

Die derzeit 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen gemäß § 80 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) als sog. Gemeindliche Vollzugsbedienstete Aufgaben der Ortspolizeibehörde wahr und haben damit die Stellung von Polizeibeamten.

Geschichte

Der KOD Mannheim wurde 1998 gegründet, um insbesondere die Einhaltung der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim zu überwachen bzw. durchzusetzen. In den Folgejahren kam es zu einem schrittweisen Ausbau hinsichtlich der Personalstärke, der technischen Ausrüstung und dem zugewiesenen Aufgabengebiet.

Der KOD wird seit 2017 als BOD bezeichnet und widmet sich seitdem primär anspruchsvolleren Kontrollaufgaben im innerstädtischen Bereich. Zeitgleich wurde der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) gegründet, welcher sich in den Außenbezirken um niedrigschwelligere Regelverletzungen kümmern soll.[1] Die klassische Tätigkeit der Parkraumüberwachung wird durch den separaten Verkehrsordnungsdienst (VOD) wahrgenommen.

Die nicht nur in Mannheim zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da KODs praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970-er Jahre im Polizeirecht.[2] [3]

Aufgaben

Der BOD Mannheim überwacht insbesondere in den Stadtteilen Innenstadt, Jungbusch und Neckarstadt die Einhaltung u. a. folgender Gesetze bzw. Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Gefahrhundeverordnung Baden-Württemberg (PolVOgH)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg (LNRSchG)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO)
  • Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG) weitere Aufgaben übernommen werden. Bei Stadtteilfesten, Sportveranstaltungen und besonderen Einsatzlagen (zuletzt bei der Corona-Pandemie im Jahr 2020) leistet der BOD Mannheim unterstützend Streifendienste. Generell dienen die BOD-Kräfte als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und können bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe leisten.

Befugnisse

Im Rahmen ihrer Tätigkeit haben BOD-Bedienstete polizeiliche Befugnisse gem. 80 PolG. Sie haben damit in den übertragenen Aufgabenbereichen des § 31 DVO PolG folgende Kompetenzen:

  • Anwendung unmittelbaren Zwanges
  • Aussprechen von mündlichen Verwarnungen
  • Bar-Kassierung von Verwarngeldern und Sicherheitsleistungen
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Identitätsfeststellung, auch mittels Sistierung und Durchsuchung der betroffenen Person und ihrer mitgeführten Gegenstände
  • Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen
  • Verkehrsregelnde Eingriffe bei Gefahr im Verzug

Widerstandshandlungen und Angriffe gegen BOD-Bedienstete können im Sinne des § 113 Strafgesetzbuch (StGB), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, bzw. § 114 StGB, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, verfolgt werden.

Bei festgestellten strafrechtlich relevanten Taten können die BOD-Mitarbeiter im Sinne der Jedermannsrechte, insbesondere durch die vorläufige Festnahme gem. § 127 I Strafprozessordnung (StPO), tätig werden. Die originäre Zuständigkeit obliegt in diesen Fällen dem Polizeivollzugsdienst des Landes.

Uniform

Die Uniformierung der BOD-Kräfte orientiert sich an derjenigen der Landespolizei Baden-Württemberg und besteht aus dunkelblauen Hosen, Pullovern und Jacken sowie hellblauen Hemden und Polohemden. Daneben werden Schirmmützen getragen, die mit einem Polizeistern und dem Mannheimer Stadtwappen versehen sind. Die Uniformierung trägt die Begriffe „Polizeibehörde“ bzw. „Stadt Mannheim“.

Ausrüstung

Die Mitarbeiter des BOD Mannheim werden, analog zu etlichen Großstadt-KODs, mit Einsatzstöcken kurz, ausziehbar (EKA), Funkgeräten, Handschließen, Reizstoffsprühgeräten (RSG) und stich-/schusshemmenden Schutzwesten ausgerüstet.

Fahrzeuge

Es besteht ein Fuhrpark aus uniformierten und zivilen Streifenwagen der Fahrzeugtypen VW Golf Plus, VW Passat und VW T 5. Daneben kommen Elektrofahrräder zum Einsatz.

Einstellungsverfahren

Bewerber müssen mindestens über einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens müssen schriftliche und mündliche Testverfahren bestanden werden, in denen insbesondere die intellektuelle und psychologische Berufseignung geprüft wird. Zusätzlich wird ein Sporttest abgenommen, der sich an den Vorgaben des Deutschen Sportabzeichens orientiert.

Bei erfolgreichem Bestehen des Einstellungsverfahrens erfolgt eine Einstellung in der TVöD VKA-Entgeltgruppe 9a mit sechsmonatiger Probezeit.

Ausbildung

Seit 2014 existiert in Baden-Württemberg ein Lehrgang für angehende KOD-Mitarbeiter bei der Verwaltungsschule Karlsruhe, an dem auch der BOD Mannheim partizipiert. Die ca. einjährige Ausbildung gliedert sich dabei in fünf Ausbildungseinheiten (Grundausbildung, Praktikum I, Aufbaulehrgang, Praktikum II, Abschlusskurs). Gelehrt werden u. a. Dienstrecht, Einsatztraining, Erste Hilfe, Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizeirecht, Psychologie, Staatskunde, Strafprozessrecht, Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Staatskunde und Waffenrecht. Während und zum Abschluss der Ausbildung erfolgen schriftliche und praktische Prüfungen.

Nach Abschluss des Lehrgangs werden die Bediensteten des BOD Mannheim regelmäßig und bedarfsorientiert in Dienstrecht und Einsatztraining fortgebildet.

Gewerkschaften

Die Bediensteten des BOD werden gewerkschaftlich durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), komba und ver.di vertreten.

Adresse und Erreichbarkeit

Stadt Mannheim - Besonderer Ordnungsdienst
Karl-Ludwig-Straße 28-30
68165 Mannheim
Telefon: (06 21) 293-2933
E-Mail: leitstelle(a)mannheim.de

Der BOD Mannheim ist aktuell von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 24:00 Uhr, an Samstagen von 11:00 bis 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 13:00 - 20:30 Uhr im Außendienst. Von Oktober bis einschließlich März kann es zu eingeschränkten Außendienstzeiten kommen.

Hinweise und Mitteilungen an den BOD, etwa zu Belästigungen der Allgemeinheit durch Müllablagerungen, Trunkenheit oder Ruhestörungen, können über die oben aufgeführten Kontaktdaten der städtische Leitstelle gegeben werden. Diese ist grundsätzlich zu den o. g. Außendienstzeiten des BOD erreichbar.

Bei akuten Notfällen sind die bekannten Notrufnummern zu nutzen:

  • Feuerwehrnotruf: 112
  • Polizeinotruf: 110

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rhein-Neckar-Zeitung vom 20.10.2017: Kommunaler Ordnungsdienst wird aufgerüstet - Mehr Personal und Gründung einer Spezialabteilung zur Kontrolle von Problemvierteln. https://www.rnz.de/nachrichten/mannheim_artikel,-mannheim-kommunaler-ordnungsdienst-wird-aufgeruestet-_arid,310674.html
  2. Stuttgarter Nachrichten vom 17.03.2019: Mit Schlagstöcken und Schutzwesten - Kommunale Ordnungsdienste rüsten auf. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherheit-in-staedten-kommunale-ordnungsdienste-ruesten-auf.c58d2154-cff3-4890-8711-a146337acebc.html
  3. Die Rheinpfalz vom 30.09.2019: Der neue Schutzmann. https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-der-neue-schutzmann-_arid,1522788.html?reduced=true