Landratsamt

Aus dem Rhein-Neckar-Wiki
Version vom 21. Oktober 2010, 10:30 Uhr von Juhn (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Landratsamt ist aus Sicht der Gemeinden die obere kommunale Verwaltungsebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der staatlichen Behörden.…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Landratsamt ist aus Sicht der Gemeinden die obere kommunale Verwaltungsebene. Aus Sicht der Landesregierung ist es die untere Ebene der staatlichen Behörden.

Landratsämter gibt es in der Region in: