Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
==Geschichte==
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 1948/[[1949]] 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin (West) an, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren.
==Abgeordnete==
Aus Württemberg-Hohenzollern (amerik.) und (frz.) Baden waren Abgeordnete:
* Paul Binder (1902–1981), CDU
* Fritz Eberhard (1896–1982), SPD
* [[Hermann Fecht]] (1880–1952), CDU
* [[Theodor Heuss]] (1884–1963), FDP
* [[Anton Hilbert]] (1898–1986), CDU
* Theophil Kaufmann (1888–1961), CDU
* [[Friedrich Maier]] (1894–1960), SPD
* Carlo Schmid (1896–1979), SPD
* Felix Walter (1890–1949; Nachrücker Adolf Kühn 1886–1968), CDU
* Gustav Zimmermann (1899–1977), SPD
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