Denkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Denkmale''' (manchmal fälschlicherweise auch ''Denkmäler'' genannt) in der [[Metropolregion Rhein-Neckar]]
'''Denkmale''' (manchmal fälschlicherweise auch ''Denkmäler'' genannt) in der [[Metropolregion Rhein-Neckar]]


== überregional bedeutende Denkmale ==
==Arten==
* bisher keine Einträge
*[[Bismarckdenkmal]]e und [[Otto von Bismarck#Bismarcktürme|-türme]]
*[[Gefallenendenkmal]]e
*[[Kriegerdenkmal]]e
*Mahnmale für deportierte Juden
*[[Ostlandkreuz]]e
*[[Vertriebenendenkmal]]e


== Überregional bedeutende Denkmale ==
* [[Hambacher Schloss]] (frühe Demokratie- und nationale Einigungsbewegung)
* [[Schloss Schwetzingen]]  und [[Schlossgarten Schwetzingen|Schlossgarten]] (Späte Bauten des Absolutismus)


== Denkmale in Städten und Landkreisen ==
== Denkmale in Städten und Landkreisen ==
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== Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale==
== Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale==
Das einschlägige Landesrecht steht in den
''Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung'' genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das [[Denkmalbuch]]. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. Auch bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden.
 
Das einschlägige Landesrecht steht in  
* Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797)
* Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797)
* Hessen:
* Hessen:
* Rh-Pfalz:
* Rh-Pfalz:


Je nach Fragenthema sind zuständig:  das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratamt]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen.
Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig:  das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratsamt|Landratsämter]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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